Freitag, 13. Februar 2009

Entmündigung!

Aktualisierung der Internetseite:
Vormundschaftsgericht Salzgitter


§33-Strafverfahrensrecht
Zitat:
"Danach sind Untersuchungen von Zeugen auf ihre Glaubwürdigkeit
oder ihren allgemeinen Geisteszustand,
gegen ihren Willen nicht gestattet......"
Quellnachweis:
Juristisches Kurzlehrbuch,
Claus Roxin,
Strafverfahrensrecht,
25.Auflage,
S.277,
Randnummer:22
Hier kann ich also,als der Geschädigte,
und damit bestenfalls als Zeuge,
nicht zu einem Gutachten gezwungen werden!!!!
Zitat:
"Darüber hinaus ist zu verlangen,
daß ggf. jeder Zeuge darüber zu belehren ist,
eine Glaubwüridgkeitsuntersuchung
sei nur mit seiner Zustimmung zulässig..."
Quellnachweis:
Juristisches Kurzlehrbuch,
Claus Roxin,
Strafverfahrensrecht,
25.Auflage,
S.278,
Randnummer:22
Da ich hier als Geschädigter und Opfer,
bestenfalls Zeuge sein kann,
hat man mich hier in Kenntnis zu setzen darüber,
daß ein Gutachten freiwillig zu sein hat!!!
Dies ist nicht geschehen!!!!
Rechtsbeugung,
Verfolgung und Vollstreckung gegen Unschuldige,
Nötigung,
Unterlassen udn Zuwiderhandeln der Amts- und Dienstpflicht,
usw.!!!!


Wer Interesse an den Inhalten hat,
sollte sich diese gegebennenfalls offline-verfügbar machen,
da ich nicht weiß,wie lange es dauern wird,
bis man mir diesen Account wieder sperren wird.